Bescheinigung der Richtigkeit (CTA)
In Italien ist nach geltendem Recht die Beeidigung der einzige Weg, einer Übersetzung einen rechtlichen Wert zu verleihen.
Im Unterschied zu anderen Ländern, in denen die Übereinstimmung zwischen Original und Übersetzung direkt von einem/r beim Berufsregister eingetragenen Übersetzer*in beglaubigt werden kann, ohne dass eine Beeidigung bei Gericht erforderlich ist.
Behörden und Einrichtungen in solchen Ländern, z. B. im Vereinigten Königreich, in den USA und anderen englischsprachigen Ländern, verlangen lediglich, dass dem vorgelegten Dokument eine von der übersetzenden Person bzw. dem Übersetzungsbüro ausgestellte Bescheinigung beigefügt wird. Übersetze Dokumente, die am häufigsten diese Erklärung verlangen (nicht zu verwechseln mit einer beeidigten/legalisierten Übersetzung) sind Zeugnisse, Bescheinigungen, Steuererklärungen und Lebensläufe.
In diesen Fällen stellt Traduzioni STR eine Konformitätserklärung der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift aus, und bestätigt damit, dass das Dokument von qualifizierten und erfahrenen Fachübersetzer*innen angefertigt wurde, sowie dass es vollständig und originalgetreu ist.
Es ist jedoch immer ratsam, sich bei der jeweiligen Behörde oder Einrichtung im Ausland zu erkundigen, welche Art von Bescheinigung erforderlich ist, da die Vorschriften für die Einreichung von Dokumenten und deren Übersetzungen variieren.