APOSTILLE UND LEGALISATION
Bei Dokumenten, die für ausländische Behörden bestimmt sind, ist oft eine beeidigte und legalisierte Übersetzung erforderlich.
Die Legalisation ist ein weiterer Schritt, bei dem vom Gericht ein Stempel angebracht wird, die so genannte „Apostille“ (wenn ein Staat dem Haager Übereinkommen beigetreten ist). Sie bestätigt die rechtliche Befähigung der Amtsperson, die den Eid unterzeichnet hat, und bescheinigt die Echtheit der Unterschrift.
WORUM GEHT’S?
Legalisation und Apostille dienen beide dazu, die Gültigkeit und Herkunft von Dokumenten (Personenstandsurkunden und öffentlichen Urkunden), die in einem anderen Land vorgelegt werden sollen, zu bescheinigen.
Faktisch wird das Originaldokument mit einem Stempel versehen, der offiziell bescheinigt:
- Qualifikation des Beamten, der das Dokument unterzeichnet hat
- die Echtheit dieser Unterschrift
- die Echtheit des Siegels/Stempels, mit dem das Dokument versehen ist
Hinweis: Die Urkunde wird damit nicht inhaltlich beglaubigt.
WANN SIND SIE ERFORDERLICH?
Mit Legalisation/Apostille werden Dokumente versehen, die zur Vorlage im Ausland bestimmt sind. Daher bedarf ein italienisches Dokument, um im Ausland anerkannt zu werden, vor der Übersetzung einer Legalisation oder Apostille. Ebenso muss ein ausländisches Dokument legalisiert sein oder eine Apostille tragen, um in Italien Gültigkeit zu erhalten.
WER STELLT SIE AUS?
Je nach Dokument kann eine andere Behörde für die Anbringung der Legalisation/Apostille zuständig sein:
Italienische Dokumente, die im Ausland vorgelegt werden sollen
- Personenstandsurkunden: Regierungskommissariat (Provinz Trient und Provinz Bozen), Präfektur (andere Regionen)
- gerichtliche und notarielle Urkunden: Gericht
Auf die Legalisation/Apostille des Originaldokuments folgt in der Regel die Legalisation/Apostille der beglaubigten Übersetzung beim Gericht.
Ausländische Dokumente, die in Italien vorgelegt werden sollen
- Die Legalisation/Apostille kann nur in dem Land vorgenommen werden, in dem das Dokument ausgestellt wird.
Ist die Übersetzung dann amtlich beeidigt, sind keine weiteren Formalitäten erforderlich.
WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN LEGALISATION UND APOSTILLE?
Wie gesagt haben beide Formalitäten die gleiche Funktion. Entscheidend ist, für welches Land das Dokument bestimmt ist. Länder, die das Haager Apostille-Übereinkommen von 1965 unterzeichnet haben, benötigen eine Apostille, alle anderen eine Legalisation. Daher ist beim Auftrag der Dienstleistung immer das Zielland des Dokuments anzugeben.
Die Apostille sieht in der Regel aus wie ein quadratischer, tabellarisch ausgefüllter Stempel.
KONSULARISCHE LEGALISATION
Von einem beliebigen Konsulat ausgestellte Dokumente können beim Regierungskommissariat bzw. der Präfektur legalisiert werden. Dafür ist eine Stempelmarke von 16,00 € erforderlich.